Nachdem MBB Clean Energy die Globalurkunde der Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0) im Juni für unwirksam erklärt hat, sollen nun Reparaturmaßnahmen an der Urkunde durchgeführt werden, teilt das Unternehmen mit.
Die neue Globalurkunde soll dann wirksam sein und mit einer neuen ISIN versehen werden. Was diese Reparaturmaßnahmen für die Anleihe-Gläubiger konkret bedeutet, bleibt unklar. Die neue Globalurkunde soll für die so genannten berechtigten Anleger und bestimmte andere Erwerber gelten. Die Anleihebedingungen blieben „im Wesentlichen“ gleich.
„Das bietet natürlich reichlich Interpretationsspielraum“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Fest steht, dass die Anleger eine Anleihe zum Zinssatz von 6,25 Prozent gezeichnet haben. Meines Erachtens ist das ein sehr wesentlicher Bestandteil der Anleihebedingungen“, so Cäsar-Preller.
MBB Clean Energy hatte die Anleihe 2013 begeben. Die im Mai fällige Zinszahlung blieb jedoch aus. Wenig später erklärte das Unternehmen die Globalurkunde für unwirksam. „Jetzt ergeben sich mehrere Möglichkeiten für die betroffenen Anleger. Insbesondere ist fraglich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen ist, wenn die Globalurkunde unwirksam ist. Insofern könnte der Vertrag gekündigt und die gezahlten Beiträge zurückgefordert werden“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus kämen auch Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder Prospektfehlern in Betracht. Denn die Anleger hätten umfassend über alle Risiken informiert werden müssen. Zudem müssen die Prospektangaben vollständig und richtig sein und dürfen nicht zu einem falschen Bild der Kapitalanlage führen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.